Hundehaltung in der Stadt Teil 1: Geistige Vorarbeit
Viele Hundefans überlegen die aktuelle Pandemie-Situation zu nutzen, um endlich einen Hund in ihrer Familie aufzunehmen. Homeoffice und mangelnde eingeschränkte Aktivitäten lassen die Nutzung der unerwarteten Freizeit als optimale Zeit erscheinen, einer knuffigen Fellnase ein neues Zuhause zu geben und vor allem die Eingewöhnungsphase wirkt aktuell besser händelbar als zwischen Pendelei zur Arbeit und zum Sportverein. In mancher Leute Lebenssituation trifft dies auch zu und funktioniert einwandfrei. Aber gerade, wenn man in der Stadt lebt, will dieser Schritt wohl überlegt sein.
Was also gibt es zu beachten, bevor man als Stadtmensch einen Hund aufnimmt?
Hunde verlangen vor allem viel Aufmerksamkeit und eine gute Ausbildung. Ausgiebige Spaziergänge und das richtige Futter kosten zudem Zeit und Geld. Und auch rechtliche Belange zum Thema Hund dürfen nicht vernachlässigt werden. Wer einen Hund hält, muss sich mit diversen Vorschriften und (ständig ändernden) Gesetzen auseinandersetzen, die manchmal auch gegen die Entscheidung für einen Hund sprechen.
Mit den richtigen Vorkehrungen, kann so eine Fellnase jedoch unser Leben bereichern und umgekehrt.
Welche Gesetze gilt es als Hundehalter zu beachten?
Kuschelstunden, schöne Spaziergänge und der unwiderstehliche Dackelblick – wenn man sich erst einmal auf Hunde eingeschossen hat, scheint der Gedanke einen Vierbeiner in Haus zu holen eine ausgenommen gute Idee zu sein. Da ist es nur natürlich, dass die juristischen Gesichtspunkte einer Tieranschaffung erst einmal in Vergessenheit geraten. Allerdings können existierende Bestimmungen maßgebend dafür sein, ob die Anschaffung eines Hundes überhaupt sinnvoll ist. Sich bereits im Vorfeld zu informieren, gehört daher unter allen Umständen zur angebrachten Grundlage für die Haltung eines Hundes.
Zunächst einmal sind die gesetzlichen Hindernisse, die auf einen zukommen, leider nicht gesammelt in einem Gesetzestext zu finden, sondern eher auf verschiedene Gesetzgebungen und Regelungen verstreut. Beim Mietrecht, Zivilrecht und Tierschutzrecht handelt es sich nur um ein paar der Bestimmungen, denen man als Stadthundebesitzer Beachtung schenken muss.
Es ist nicht einfach, sich im Paragraphendschungel zurechtzufinden. Deshalb hier die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
Mietrecht: Einige Vermieter können selbst einem süßen Welpen nicht aufs Fell gucken. Wenn das auch in der eigenen Mietwohnung der Fall ist, schwinden die Aussichten, Hunde halten zu können. Vermieter dürfen dank des Mietrechts, die Haltung von Hunden untersagen. Den Mietvertrag nochmal zu studieren, bevor ein Hund in Betracht gezogen wird, ist also sinnvoll.
Zivilrecht: Führt der Vierbeiner zu einem Personen- oder Sachschaden, ist der Besitzer zivilrechtlich zum Schadenersatz verpflichtet. Was ziemlich kostenintensiv werden kann. Wer sich davor schützen will, dem gibt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung eine Absicherung, die sich schon bei kleineren Schäden bezahlt machen kann.
Hundegesetze und Verfügungen: Damit andere Menschen vor Schaden – zum Beispiel durch den Biss eines Hundes- geschützt sind, müssen Hundebesitzer eine Reihe von Vorschriften beachten, die sich in den verschiedenen Bundesländern und Städten unterscheiden können. In Nordrhein-Westfalen gilt zum Beispiel eine Leinen- und Maulkorbpflicht für Hunderassen, die als bedrohlich angesehenen werden. Es ist also wichtig, sich ausreichend über die Wunschhunderasse und die geltenden Vorschriften im eigenen Bundesland bzw. der eigenen Stadt zu informieren.
Ist der Hund eingezogen, werden darüber hinaus weitere Bestimmungen relevant. Vorschriften über die richtige Handhabung des Tieres, finden sich bespielsweise im Tierschutzgesetz. Was es beim Gassigehen mit dem treuen Gefährten zu beachten gilt, fällt dagegen meist unter das Umweltrecht.
Die Hundesteuer nicht vergessen
Darüber hinaus müssen Tierhalter ihr Tier bei Kommune oder Stadt anmelden. Ist dies geschehen, muss man eine vom Ort abhängige Hundesteuer zahlen. Hier gilt die allgemeine Regel: Hundespaß in der Stadt ist meist deutlich kostenintensiver als in ländlichen Regionen. Während in kleinen Gemeinden fünf bis 40 Euro Hundesteuer pro Jahr fällig werden, liegt der Preis in größeren Städten bei 65 bis 190 Euro.
Alles klar soweit?
Wenn von juristischer warte aus, nichts gegen einen Hund spricht, ist es wichtig zu klären, ob und welcher Hund zu einem passt. Immerhin ist dies eine Entscheidung für sein Leben und Charakterlich, als auch von der Größe und den Ansprüchen her, können Hunde sich stark voneinander unterscheiden.
Auch Großstadthunde wollen Schließlich nicht nur spielen und schmusen. Richtiges Training, richtige Spaziergänge und eine geeignete Umgebung sind ebenfalls notwendig, damit der Hund sich wohlfühlen kann. Wem dies nicht von vornherein klar ist, der ist oft überfordert, wenn der Vierbeiner bereits da ist. Leider landen viele Hunde dann häufig im Tierheim. Ein herzzerreißendes Verhängnis, das unbedingt verhindert werden sollte.
Daher sollte die Entscheidung für oder gegen einen Hund gänzlich abgewogen sein und auch die zukünftige Planung mit einbezogen werden. Denn auch wenn die aktuelle Situation jetzt optimal erscheinen mag – ein Hund ist über viele Jahre Teil der Familie und in solch einer Zeitspanne kann sich vieles ändern.
Wenn man nach allem Bedenken und Abwägen dann reif für einen solch langfristigen Schritt ist, muss nur noch das Wohnverhältnis und der Alltag für einen Hund passend sein.
Text: Lisa Pascale Schröter/Julius-K9